|
DIE VERSICHERUNG
DECKT AB: Körperverletzung welche
durch dritte Partei hervorgerufen worden sein kann, durch falsche
Diagnose oder Behandlung, falsche Medikamente oder Nutzung
medizinischer Einrichtungen, solange der Urheber des Fehlers
verantwortbar für den Fehler ist.
Materielle Schädigung für Gegenstände dritter Partei, für
welche das Krankenhaus oder die Klinik haftbar ist.
|